Marktgemeinderat Mering - 17.12.2015
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2015/0664 | |||
Ö 4 | 2015/0138-01 | |||
Ö 5 | 2015/0625 | |||
Ö 6 | 2015/0628 | |||
Ö 7 | 2015/0647 | |||
Ö 8 | 2015/0653 | |||
Ö 9 | 2015/0581 | |||
Ö 10 | 2015/0590 | |||
Ö 11 | 2015/0576 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Mangels der Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen erfolgt im Bereich der Münchener Straße und Augsburger Straße keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.
17.12.2015 - Marktgemeinderat Mering Ö 11 - geändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h auf der Hauptstraße im Ortszentrum (Augsburger Str./Münchner Str.) zwischen Jägerberg und Bahnhofstraße. Als besondere Streckenerfordernisse, welche die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigt, verweist der Marktgemeinderat auf die hohe Anzahl an Fußgängern sowie die Radfahrer, welche diesen Streckenabschnitt nutzen. Ferner überqueren auf diesem Straßenabschnitt viele Menschen die Straße, weil sich dort z.B. öffentliche Einrichtungen, Geschäfte, Ärzte, Apotheken, Bücherei u.v.m. befinden. Des Weiteren gibt es durch das angrenzende Alten- und Pflegeheim St. Agnes sowie die angrenzenden Ärzte und Apotheken und die Luitpoldschule viele besonders schutzbedürftige Personen. Der Marktgemeinderat verweist mit diesem Beschluss auf die gesetzlichen Vorgaben, wonach es nicht erst zu Unfällen kommen muss, sondern bereits häufig auftretende geschwindigkeitsbedingte gefährliche Verkehrssitutationen für eine solche Anordnung ausreichen. Abstimmungsergebnis: 16 : 5
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Ö 12 | 2015/0631 | |||
Ö 13 | ||||
Ö 14 |