Bau- und Planungsausschuss - 06.12.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4665 | |||
Ö 4 | 2017/1516-05 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann.
Eine Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen durch die Tiefgaragenabfahrt, wie im Bauantrag beantragt, wird nicht erteilt.
06.12.2021 - Bau- und Planungsausschuss Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann.
Eine Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen durch die Tiefgaragenabfahrt, wie im Bauantrag beantragt, wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 5 | 2021/4316-01 | |||
Ö 6 | 2021/4548-02 | |||
Ö 7 | 2021/4378-01 | |||
Ö 8 | 2021/4691 | |||
Ö 9 | 2021/4682 | |||
Ö 10 | 2021/4698 | |||
Ö 11 | 2021/4679 | |||
Ö 12 | 2021/4681 | |||
Ö 13 | 2021/4685 | |||
Ö 14 | 2021/4675 | |||
Ö 15 | 2021/4700 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 16.1 | 2021/4659-01 | |||
Ö 16.2 | 1/4659-01-01 | |||
Ö 16.3 | 2021/4661-01 | |||
Ö 16.4 | 2021/4662-01 | |||
Ö 17 | ||||
Ö 18 |