Bau- und Planungsausschuss - 11.09.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1732 | |||
Ö 4 | 2017/1755 | |||
Ö 5 | 2017/1734 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Bau- und Umweltausschuß stellt die Erteilung einer Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung bezüglich des Wegfallens eines erforderlichen oberirdischen Stellplatzes nicht in Aussicht. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben nicht, da bauleitplanerische Maßnahmen für das Gebiet getroffen werden sollen. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat eine Veränderungssperre für den Umgriff eines noch festzulegenden Gebietes im Ortskern zu erlassen um für diesen künftigen Planbereich Plansicherheit zu erlangen.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die bereits vorhandene Nutzung in dem noch festzusetzenden Plangebiet zu sichern und als weiteres Planungsziel die Nutzung und Baudichte, sowie Nachverdichtungen, welche sich aus § 34 BauGB möglicherweise ergeben würden, in eine städtebauliche Verträglichkeit zu lenken.
. 11.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss:
1. Der Bau- und Umweltausschuß stellt die Erteilung einer Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung bezüglich des Wegfallens eines erforderlichen oberirdischen Stellplatzes nicht in Aussicht.
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben nicht, da bauleitplanerische Maßnahmen für das Gebiet getroffen werden sollen. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat eine Veränderungssperre für den Umgriff eines noch festzulegenden Gebietes im Ortskern zu erlassen um für diesen künftigen Planbereich Plansicherheit zu erlangen.
3. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die bereits vorhandene Nutzung in dem noch festzusetzenden Plangebiet zu sichern und als weiteres Planungsziel die Nutzung und Baudichte, sowie Nachverdichtungen, welche sich aus § 34 BauGB möglicherweise ergeben würden, in eine städtebauliche Verträglichkeit zu lenken.
Abstimmungsergebnis: 11:1 |
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Ö 6 | 2016/1318-01 | |||
Ö 7 | 2017/1733 | |||
Ö 8 | 2017/1740 | |||
Ö 9 | 2017/1742 | |||
Ö 10 | 2017/1738 | |||
Ö 11 | 2017/1735 | |||
Ö 12 | 2017/1736 | |||
Ö 13 | 2017/1749 | |||
Ö 14 | 2017/1685 | |||
Ö 15 | 2017/1690 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 17 | 2017/1737 | |||
Ö 18 | 2017/1728 | |||
Ö 19 | 2017/1748 | |||
Ö 20 | 2017/1750 | |||
Ö 21 | ||||
Ö 22 | ||||
Ö 22.1 | ||||
Ö 22.2 | 2017/1779 | |||
Ö 22.3 | 2017/1780 |