Bau- und Planungsausschuss - 07.12.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3950 | |||
Ö 4 | 2020/3931 | |||
Ö 5 | 2020/3959 | |||
Ö 6 | 2020/3941 | |||
Ö 7 | 2020/3929 | |||
Ö 8 | 2020/3925 | |||
Ö 9 | 2020/3960 | |||
Ö 10 | 2020/3948 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf bauordnungsrechtliche Belange wird wegen der Nichteinhaltung des Stauraumes zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche verwiesen. Es werden diesbezüglich verkehrsrechtliche Bedenken seitens des Gremiums geäußert.
Alternativbeschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von einer Grundstückzufahrt überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann. Auf bauordnungsrechtliche Belange wird hinsichtlich der Nichteinhaltung des Stauraumes zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche verwiesen. Es werden diesbezüglich verkehrsrechtliche Bedenken seitens des Gremiums geäußert.
07.12.2020 - Bau- und Planungsausschuss Ö 10 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von einer Grundstückzufahrt überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann. Auf bauordnungsrechtliche Belange wird hinsichtlich der Nichteinhaltung des Stauraumes zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche verwiesen. Es werden diesbezüglich verkehrsrechtliche Bedenken seitens des Gremiums geäußert.
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 11 | 2020/3945 | |||
Ö 12 | 2020/3919 | |||
Ö 13 | 2020/3924 | |||
Ö 14 | 2020/3339-01 | |||
Ö 15 | 2020/3961 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 16.1 | 2020/3939 | |||
Ö 16.2 | 2020/3938 | |||
Ö 16.3 | 2020/3940 | |||
Ö 16.4 | 2020/3913-01 | |||
Ö 17 | ||||
Ö 17.1 | 2020/4007 | |||
Ö 18 | ||||
Ö 18.1 | 2020/4009 | |||
Ö 18.2 | 2020/4010 |