Bau- und Planungsausschuss - 20.06.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/4994 | |||
Ö 4 | 2022/5000 | |||
Ö 5 | 2022/4997 | |||
Ö 6 | 2022/4985 | |||
Ö 7 | 2021/4208-03 | |||
Ö 8 | 2017/1555-03 | |||
Ö 9 | 2020/3863-02 | |||
Ö 10 | 2022/4968 | |||
Ö 11 | 2022/4967 | |||
Ö 12 | 2022/4993 | |||
Ö 13 | 2022/4999 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Häuser ohne Abstandsflächenabweichung (Im beigefügen Plan gelb dargestellt):
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der Stadthäuser Nr. 1,2, 5,6,11, 12 und 13 nach § 36 BauGB da sich diese nach §34 BauGB einfügen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ nicht widersprechen.
Häuser mit Abstandsflächen nach Westen in angrenzenden Grundstücksflächen (im Plan grün dargestellt):
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der Stadthäuser Nr. 3, 4 und 14 nach § 36 BauGB, da sich diese nach § 34 BauGB einfügen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ nicht widersprechen. Der Bau- und Planungsausschuss erteilt eine Abweichung von der Satzung des Marktes Mering über abweichende Abstandsflächentiefen für die Stadthäuser 3, 4 und 14 bezogen auf die westliche Grundstücksgrenze. Zur Errichtung der Stadthäuser 3 und 4 stimmt der Markt Mering als Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 661 (westlich angrenzend) als Nachbar zu.
Häuser mit überlappenden Abstandsflächen im inneren Grundstücksbereich über den Garagen (Im Plan rot dargestellt):
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung der Stadthäuser 7,8,9 und 10 nach § 36 BauGB, da sich diese nach § 34 BauGB einfügen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ nicht widersprechen. Der Bau- und Planungsausschuss erteilt eine Abweichung von der Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für die Stadthäuser 7 und 8, sowie auch für die Stadthäuser 9 und 10.
Alternativ:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung der Stadthäuser 7,8,9 und 10 nach § 36 BauGB nicht, da die erforderlichen Abstandsflächen nicht vorhanden sind. Der Bau- und Planungsausschuss erteilt keine Abweichung von der Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für die Stadthäuser 7 und 8, sowie auch für die Stadthäuser 9 und 10.
20.06.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 13 - geändert beschlossen Beschluss:
Häuser ohne Abstandsflächenabweichung (Im beigefügen Plan gelb dargestellt):
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der Stadthäuser Nr. 1,2, 5,6,11, 12 und 13 nach § 36 BauGB da sich diese nach §34 BauGB einfügen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße" nicht widersprechen.
Häuser mit Abstandsflächen nach Westen in angrenzenden Grundstücksflächen (im Plan grün dargestellt):
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der Stadthäuser Nr. 3, 4 und 14 nach § 36 BauGB, da sich diese nach § 34 BauGB einfügen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße" nicht widersprechen. Der Bau- und Planungsausschuss erteilt eine Abweichung von der Satzung des Marktes Mering über abweichende Abstandsflächentiefen für die Stadthäuser 3, 4 und 14 bezogen auf die westliche Grundstücksgrenze. Zur Errichtung der Stadthäuser 3 und 4 stimmt der Markt Mering als Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 661 (westlich angrenzend) als Nachbar zu.
Häuser mit überlappenden Abstandsflächen im inneren Grundstücksbereich über den Garagen (Im Plan rot dargestellt):
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung der Stadthäuser 7,8,9 und 10 nach § 36 BauGB nicht, da die erforderlichen Abstandsflächen nicht vorhanden sind. Der Bau- und Planungsausschuss erteilt keine Abweichung von der Satzung des Marktes Mering über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für die Stadthäuser 7 und 8, sowie auch für die Stadthäuser 9 und 10.
Abstimmungsergebnis:
11:2 |
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Ö 14 | 2019/3141-02 | |||
Ö 15 | 2022/4998 | |||
Ö 16 | 2022/4960 | |||
Ö 17 | 2/4898-01-01 | |||
Ö 18 | ||||
Ö 18.1 | 2022/4751-01 | |||
Ö 19 | ||||
Ö 19.1 | 2017/1516-08 | |||
Ö 19.2 | 2022/5012 | |||
Ö 20 | ||||
Ö 20.1 | 2022/4805-02 | |||
Ö 20.2 | 2022/5013 | |||
Ö 20.3 | 2022/5014 | |||
Ö 20.4 | 2022/5015 | |||
Ö 20.5 | 2022/5016 |