Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" in der Fassung vom 23.11.2023 mit den heute beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.