Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" in der Fassung vom 23.11.2023 mit den heute beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.