VORLAGE
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist hinsichtlich des Schallschutzes auf das nachgeordnete Baugenehmigungsverfahren.
18.11.2021 - Marktgemeinderat Mering
Ö 4.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 19 : 0