Marktgemeinderat Mering - 18.11.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4664 | |||
Ö 4 | 2016/1292-03 | |||
Ö 4.1 | 2016/1292-05 | |||
Ö 4.2 | 2016/1292-06 | |||
Ö 4.3 | 2016/1292-07 | |||
Ö 4.4 | 2016/1292-08 | |||
Ö 4.5 | 2016/1292-09 | |||
Ö 4.6 | 2016/1292-10 | |||
Ö 4.7 | 2016/1292-11 | |||
Ö 4.8 | 2016/1292-12 | |||
Ö 4.9 | 2016/1292-13 | |||
Ö 4.10 | 2016/1292-14 | |||
Ö 5 | 2016/1292-04 | |||
Ö 6 | 2021/4657 | |||
Ö 7 | 2020/3901-02 | |||
Ö 7.1 | 2020/3901-03 | |||
Ö 7.2 | 2020/3901-04 | |||
Ö 7.3 | 2020/3901-05 | |||
Ö 7.4 | 2020/3901-06 | |||
Ö 7.5 | 2020/3901-07 | |||
Ö 7.6 | 2020/3901-08 | |||
Ö 7.7 | 2020/3901-09 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat beschließt wie folgt: Aufgrund der Entfernung der Bahnlinie zum Planbereich von ca. 200 m ist davon auszugehen, dass durch die Inhalte, Festlegungen und Zielsetzungen der Bauleitplanung der gewöhnliche Betrieb der bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zu Umbau, Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen weder verzögert, behindert oder noch beeinträchtigt werden. Allgemein ist nicht davon auszugehen, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen getroffen wurden, die einem bedarfsgerecht Ausbau der Bahnstrecke unter Einhaltung der allgemein geltenden Vorschriften entgegenstehen. Insofern ist davon auszugehen, dass künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, der Deutschen Bahn weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse gewährleistet werden können. Der Hinweis auf von dem Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können, wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich des von den südlich gelegenen Bahnstrecken ausgehenden Lärms wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben, aus der Schallschutzmaßnahmen als Festsetzungen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältniss in den Bebauungsplan übernommen wurden.
18.11.2021 - Marktgemeinderat Mering Ö 7.7 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt wie folgt: Aufgrund der Entfernung der Bahnlinie zum Planbereich von ca. 200 m ist davon auszugehen, dass durch die Inhalte, Festlegungen und Zielsetzungen der Bauleitplanung der gewöhnliche Betrieb der bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zu Umbau, Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen weder verzögert, behindert oder noch beeinträchtigt werden. Allgemein ist nicht davon auszugehen, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen getroffen wurden, die einem bedarfsgerecht Ausbau der Bahnstrecke unter Einhaltung der allgemein geltenden Vorschriften entgegenstehen. Insofern ist davon auszugehen, dass künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, der Deutschen Bahn weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse gewährleistet werden können. Der Hinweis auf von dem Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können, wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich des von den südlich gelegenen Bahnstrecken ausgehenden Lärms wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben, aus der Schallschutzmaßnahmen als Festsetzungen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältniss in den Bebauungsplan übernommen wurden.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0 (Abwesend: MGR Resch)
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Ö 7.8 | 2020/3901-10 | |||
Ö 7.9 | 2020/3901-11 | |||
Ö 7.10 | 2020/3901-12 | |||
Ö 7.11 | 2020/3901-13 | |||
Ö 7.12 | 2020/3901-14 | |||
Ö 7.13 | 2020/3901-15 | |||
Ö 7.14 | 2020/3901-16 | |||
Ö 7.15 | 2020/3901-17 | |||
Ö 8 | 2020/3901-18 | |||
Ö 9 | 2021/4628 | |||
Ö 10 | 2021/4344-01 | |||
Ö 11 | 2020/4005 | |||
Ö 12 | 2021/4631 | |||
Ö 13 | 2021/4654 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 14.1 | 2021/4630 | |||
Ö 15 | 2021/4639 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 17 |