Marktgemeinderat Mering - 18.11.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4664 | |||
Ö 4 | 2016/1292-03 | |||
Ö 4.1 | 2016/1292-05 | |||
Ö 4.2 | 2016/1292-06 | |||
Ö 4.3 | 2016/1292-07 | |||
Ö 4.4 | 2016/1292-08 | |||
Ö 4.5 | 2016/1292-09 | |||
Ö 4.6 | 2016/1292-10 | |||
Ö 4.7 | 2016/1292-11 | |||
Ö 4.8 | 2016/1292-12 | |||
Ö 4.9 | 2016/1292-13 | |||
Ö 4.10 | 2016/1292-14 | |||
Ö 5 | 2016/1292-04 | |||
Ö 6 | 2021/4657 | |||
Ö 7 | 2020/3901-02 | |||
Ö 7.1 | 2020/3901-03 | |||
Ö 7.2 | 2020/3901-04 | |||
Ö 7.3 | 2020/3901-05 | |||
Ö 7.4 | 2020/3901-06 | |||
Ö 7.5 | 2020/3901-07 | |||
Ö 7.6 | 2020/3901-08 | |||
Ö 7.7 | 2020/3901-09 | |||
Ö 7.8 | 2020/3901-10 | |||
Ö 7.9 | 2020/3901-11 | |||
Ö 7.10 | 2020/3901-12 | |||
Ö 7.11 | 2020/3901-13 | |||
Ö 7.12 | 2020/3901-14 | |||
Ö 7.13 | 2020/3901-15 | |||
Ö 7.14 | 2020/3901-16 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Im Zuge der Planungen zu vorliegendem Bebauungsplan wurden die hydraulischen Verhältnisse als auch die Versickerungsfähigkeit des Bodens als Grundlage für die Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen durch ein Bodengutachten untersucht. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Aufgrund der angetroffenen Wechsellagerung aus bindigen und nicht bindigen sowie feinkornreichen Böden kann gerade im Zuge von langanhaltenden Starkniederschlagsereignissen ein Zutritt von Schichten- / Hangwässern nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können gespannte Grundwasserverhältnisse am Hangfuß nicht ausgeschlossen werden. Zur Versickerung wird weiter ausgeführt, dass nach den durchgeführten Untersuchungen in den Aueablagerungen keine Versickerung von Oberflächen - und Niederschlagswasser möglich ist. Auch die liegenden erkundeten tertiären Böden weisen meist Verlehmungen mit Feinkornanteilen > 20 % auf, sodass geringe Durchlässigkeiten von < 10-6 m/s erwartet werden. Es werde daher empfohlen die Niederschlagsmengen über z.B. Regenrückhaltebecken gedrosselt in die Vorflut einzuleiten. Da aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse keine Versickerung von Oberflächen - und Niederschlagswasser möglich ist, wurde entsprechend der Empfehlung des Bodengutachtens Maßnahmen zur Retention und gedrosselten Einleitung des Niederschlaswasseres in den Mischkanal in der Erschließungsplanung entsprechend den einschlägigen technischen und rechtlichen Vorgaben getroffen. Zudem wurden im Bebauungsplan weitere Maßnahmen zur Retention, Pufferung und gedrosselten Ableitung des Niederschlagswassers getroffen und im Bebauungsplan festgesetzt: Demnach darf das auf den befestigten Flächen der Baugrundstücke anfallende Niederschlagswasser nur gedrosselt in den Mischkanal eingeleitet werden. Je Baugrundstück darf höchstens ein Regenwasserdrosselabfluss von 1,0 l/s im 5-jahrlichen Bemessungsfall eingeleitet werden.
Grundstücksflächen, die nicht durch Gebäude, Nebenanlagen, Stellplatzflächen und Wege in Anspruch genommen werden, sind als bodenschlüssige Grünfläche zu gestalten. Flachdächer ab einer Größe über 10 m² sind soweit sie nicht als Dachterrasse oder für Photovoltaikanlagen genutzt werden, mindestens extensiv zu begrünen. Auch trägt die neu geplante Erschließungsstraße mit Wendeanlage, die bis kurz vor die Ostgrenze des Plangebiet geführt wird, zu einer annährenden Halbierung des anfallenden Regenwassers bei, da das auf dieser Fläche anfallende Niederschlagswasser sowie das bei einem Starregenerreignis voraussichtlich unvermeidbar ggf. von der oberen Hanghälfte auf die Erschließungsstraße abfließende Niederschlagswasser in der südlich der Erschließungsstraße verlaufende Entwässerungsrinne gesammelt und über Sickerschächte in den Kanal eingeleitet wird. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die künftige Situation gegenüber der Bestandssituation nicht verschlechtert sondern eher verbessern wird.
18.11.2021 - Marktgemeinderat Mering Ö 7.14 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Im Zuge der Planungen zu vorliegendem Bebauungsplan wurden die hydraulischen Verhältnisse als auch die Versickerungsfähigkeit des Bodens als Grundlage für die Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen durch ein Bodengutachten untersucht. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Aufgrund der angetroffenen Wechsellagerung aus bindigen und nicht bindigen sowie feinkornreichen Böden kann gerade im Zuge von langanhaltenden Starkniederschlagsereignissen ein Zutritt von Schichten- / Hangwässern nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können gespannte Grundwasserverhältnisse am Hangfuß nicht ausgeschlossen werden. Zur Versickerung wird weiter ausgeführt, dass nach den durchgeführten Untersuchungen in den Aueablagerungen keine Versickerung von Oberflächen - und Niederschlagswasser möglich ist. Auch die liegenden erkundeten tertiären Böden weisen meist Verlehmungen mit Feinkornanteilen > 20 % auf, sodass geringe Durchlässigkeiten von < 10-6 m/s erwartet werden. Es werde daher empfohlen die Niederschlagsmengen über z.B. Regenrückhaltebecken gedrosselt in die Vorflut einzuleiten. Da aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse keine Versickerung von Oberflächen - und Niederschlagswasser möglich ist, wurde entsprechend der Empfehlung des Bodengutachtens Maßnahmen zur Retention und gedrosselten Einleitung des Niederschlaswasseres in den Mischkanal in der Erschließungsplanung entsprechend den einschlägigen technischen und rechtlichen Vorgaben getroffen. Zudem wurden im Bebauungsplan weitere Maßnahmen zur Retention, Pufferung und gedrosselten Ableitung des Niederschlagswassers getroffen und im Bebauungsplan festgesetzt: Demnach darf das auf den befestigten Flächen der Baugrundstücke anfallende Niederschlagswasser nur gedrosselt in den Mischkanal eingeleitet werden. Je Baugrundstück darf höchstens ein Regenwasserdrosselabfluss von 1,0 l/s im 5-jahrlichen Bemessungsfall eingeleitet werden.
Grundstücksflächen, die nicht durch Gebäude, Nebenanlagen, Stellplatzflächen und Wege in Anspruch genommen werden, sind als bodenschlüssige Grünfläche zu gestalten. Flachdächer ab einer Größe über 10 m² sind soweit sie nicht als Dachterrasse oder für Photovoltaikanlagen genutzt werden, mindestens extensiv zu begrünen. Auch trägt die neu geplante Erschließungsstraße mit Wendeanlage, die bis kurz vor die Ostgrenze des Plangebiet geführt wird, zu einer annährenden Halbierung des anfallenden Regenwassers bei, da das auf dieser Fläche anfallende Niederschlagswasser sowie das bei einem Starregenerreignis voraussichtlich unvermeidbar ggf. von der oberen Hanghälfte auf die Erschließungsstraße abfließende Niederschlagswasser in der südlich der Erschließungsstraße verlaufende Entwässerungsrinne gesammelt und über Sickerschächte in den Kanal eingeleitet wird. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die künftige Situation gegenüber der Bestandssituation nicht verschlechtert sondern eher verbessern wird.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
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Ö 7.15 | 2020/3901-17 | |||
Ö 8 | 2020/3901-18 | |||
Ö 9 | 2021/4628 | |||
Ö 10 | 2021/4344-01 | |||
Ö 11 | 2020/4005 | |||
Ö 12 | 2021/4631 | |||
Ö 13 | 2021/4654 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 14.1 | 2021/4630 | |||
Ö 15 | 2021/4639 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 17 |