VORLAGE
Der Marktgemeinderat beschließt:
(1) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
(2) Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung / Abwägung redaktionell ergänzt.
28.01.2021 - Marktgemeinderat Mering
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 22 : 0