VORLAGE
Der Marktgemeinderat beschließt:
(1) Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung / Abwägung geändert.
(2) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
28.01.2021 - Marktgemeinderat Mering
Ö 5.12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 23 : 0